Pflegegutachten – so läuft es ab

Möchten Sie für sich oder einen Angehörigen einen Pflegegrad beantragen? Voraussetzung hierfür ist ein Pflegegutachten.

Pflegeteam mit Hand und Herz, Krankenschwester hält Verhinderungspflege-Tafel

Fällt das Treppensteigen immer schwerer? Wird das tägliche Zubereiten Ihrer Mahlzeiten zu einer Herausforderung? Oder fühlen Sie sich vielleicht einsam und leiden unter Ängsten? Haben Sie beispielsweise Angst zu fallen? Sobald Sie merken, dass Sie auf Hilfe in Alltag, Haushalt und Ihrer Selbstversorgung angewiesen sind, ist es ratsam, einen Pflegegrad zu beantragen.

Ob Sie einen Pflegegrad und damit einhergehend Zuschüsse zur häuslichen oder stationären Pflege von der Pflegekasse erhalten, hängt allerdings vom Ergebnis des sogenannten Pflegegutachtens ab. Dabei überprüfen Experten unter anderem Ihre Mobilität, Ihre kommunikativen Fähigkeiten und wie Sie sich im Alltag zurechtfinden. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, erhalten Sie daraufhin einen Pflegegrad.

Nachdem Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung gestellt haben, entsendet dieser einen Gutachter. Bei den gesetzlichen Krankenkassen übernimmt der Medizinische Dienst (MDK) diese Aufgabe; sind Sie privat versichert, beauftragt die Kasse einen Mitarbeiter von Medicproof. Den Antrag können Sie schriftlich stellen oder Sie vereinbaren telefonisch einen Termin zur Begutachtung. Diese findet bei Ihnen zu Hause statt.

Während der Begutachtung schaut sich der Gutachter genau an, wie gut Sie zurechtkommen. Anhand von sechs Kriterien überprüft er, ob und wie pflegebedürftig Sie sind.

Relevant sind dabei die folgenden Aspekte:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung und Alltagsverrichtung
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Für jedes Kriterium erhalten Sie Punkte. Die Summe aller Punkte entscheidet über Ihren Pflegegrad. Sie können zwischen 0 und 100 Punkte erreichen.

Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr Ergebnis ausfällt, desto höher ist auch Ihr Pflegegrad und umso mehr Pflegeleistungen stehen Ihnen von der Pflegekasse zu.

Beispielsweise handelt es sich bei Pflegegrad 1 um eine „geringe Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit“. Das heißt, Sie kommen im Alltag noch gut zurecht und benötigen lediglich Unterstützung bei kleineren Herausforderungen, etwa Einkaufen oder Putzen. Pflegegrad 5 hingegen gilt als die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Personen mit Pflegegrad 5 sind also auf intensive Hilfe angewiesen.

Pflegegrad

Voraussetzung

Punktzahl Pflegegutachten

1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

12,5 bis unter 27

2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

27 bis unter 47,5

3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

47,5 bis unter 70

4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

70 bis unter 90

5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90 bis 100

Egal, ob mit Pflegegrad 1 oder 5 – als pflegebedürftige Person haben Sie Anspruch auf Unterstützung und Entlastung im Alltag. Zu den Aufgaben, die ein ambulanter Pflegedienst ab Pflegegrad 2 übernimmt, zählen beispielsweise das tägliche Waschen sowie An- und Auskleiden.

Gerne beraten wir vom Pflegeteam mit Hand und Herz Sie zu Ihren Möglichkeiten. Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Pflegegutachten und bereiten Sie auf dieses vor.

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