Pflege zu Hause ist eine wertvolle, aber auch herausfordernde Aufgabe. Damit Sie und Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten, sieht das Pflegegesetz regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI vor. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum diese Besuche verpflichtend sind, wie oft sie stattfinden müssen und welche Rechte Sie dabei haben.
Der Besuch soll Ihnen und Ihren Angehörigen praktische Unterstützung geben und dabei helfen, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.
Außerdem können Überlastungssituationen früh erkannt werden. In den Gesprächen informieren wir dich über passende Angebote, die dich entlasten und deine Pflege erleichtern können.
Im Unterschied zur allgemeinen Pflegeberatung (§ 7a) oder zu Pflegekursen ist der Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI in der eigenen Häuslichkeit verpflichtend – und zwar für Pflegegrade 2–5, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird.
Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass das Pflegegeld auch tatsächlich für die bestmögliche Pflege eingesetzt wird. Gleichzeitig dienen die Besuche dazu, pflegende Angehörige regelmäßig zu unterstützen und zu entlasten.
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Wichtig: Wird die Beratung nicht regelmäßig wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar einbehalten werden.
Die Beratungsgespräche können von qualifizierten Mitarbeitenden ambulanter Pflegedienste oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Für dich ist es am besten, wenn möglichst immer dieselbe Fachkraft die Termine übernimmt – so bleibt der Ablauf persönlich und vertraut.
Übrigens: Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Empfänger von Pflegesachleistungen haben einen Rechtsanspruch auf die Beratung und können diese halbjährlich in Anspruch nehmen.
Zu Beginn einer Pflegesituation besteht meist ein hoher Informationsbedarf – etwa zu pflegerischen Grundkenntnissen, Hilfsmitteln oder Leistungen der Pflegeversicherung. Im weiteren Verlauf stehen häufig eher psychosoziale Unterstützung und Entlastung der Angehörigen im Vordergrund.
Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater geben Ihnen fachliche Hilfestellung, um die tägliche Pflege zu erleichtern. Dabei werden sowohl die individuelle Situation der pflegenden Person als auch das häusliche Umfeld berücksichtigt. Zudem weisen wir Sie auf weitere Hilfen und Unterstützungsangebote hin, die Sie in Anspruch nehmen können.
Wenn ein komplexerer Beratungsbedarf besteht, vermitteln wir Sie bei Bedarf gerne an die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI weiter.
Mögliche Themen der Beratung:
Ihre persönlichen Fragen und Anliegen
Reflexion der aktuellen Pflegesituation
Tagesstruktur und Selbstversorgung
Anpassungen im Wohnumfeld
Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation
Stabilität der häuslichen Pflege
Unterstützungsangebote in der Region
Hilfen für Krisen- und Grenzsituationen (z. B. Überlastung, Gewalt in der Pflege)
Stärkung der Kompetenzen pflegender Angehöriger
Zusätzlich zu den Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI haben Sie die Möglichkeit, eine individuelle häusliche Schulung oder einen regional angebotenen Pflegekurs nach § 45 SGB XI zu nutzen.
Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater unterstützen Sie mit individuellen Empfehlungen, um die Pflegesituation nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:
Überprüfung des Pflegegrades
Optimierung von Pflegetechniken
Strategien zur Vermeidung von Überlastung
Gestaltung eines ausgewogenen „Pflegemixes“
Je nach Ihrer persönlichen Situation weisen wir außerdem auf weitere Leistungen hin, die Sie in Anspruch nehmen können.
Pflegebedürftige mit einer demenziellen Erkrankung benötigen eine besonders intensive und individuelle Beratung. Denn neben den Einschränkungen durch die Erkrankung sind es oft die Veränderungen im Verhalten, die für Angehörige und Pflegepersonen sehr belastend sein können.
Während der Corona-Pandemie konnten Beratungsbesuche aus Gründen des Infektionsschutzes auch telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Diese Möglichkeit lief zwar zunächst zum 30.06.2022 aus – doch die positive Resonanz vieler Familien zeigte, wie hilfreich digitale Angebote sein können.
Darum wurde der Beratungseinsatz per Videokonferenz inzwischen fest in den § 37 SGB XI aufgenommen. Damit haben Sie heute die Wahl: Sie können den Beratungsbesuch bequem online durchführen oder weiterhin in Ihrer häuslichen Umgebung wahrnehmen.
Wir bieten unsere Gespräche über sprechstunde.online.sprechstunde.online an. Den Link hierfür erhalten unsere Klienten via SMS oder E-Mail.